Der Fixpreis (netto) für „Energie-Gemeinschafts-strom“ ergibt sich aus 10,90 ct/kWh Arbeitspreis. (Tarifblatt-Unternehmen) minus Netzgebühren-reduktion bis max. 3,12 ct/kWh. Er gilt nur für zeitgleich erzeugte und dem Zählpunkt zugeteilte Mengen. Stand 25.032.2026 (NE7): derzeit 7,78 ct/kWh, sofern die volle Reduktion zur Anwendung kommt. Für private Teilnehmer ergibt sich ein Fixpreis von derzeit ab 7,78 ct/kWh für die Netzeben 7 (nicht gemessene Leistung) im Zeitraum 01.10-31.03 bzw. 9,47 ct/kWh im Zeitraum 01.04-30.09 von 10:00-16:00 Uhr (Tarifblatt-Private). Grundgebühr 0 €.
Durch die Abwicklung in einer regionalen Energiegemeinschaft (EEG am selben Umspannwerk) kann – abhängig von Netzebene, Messkonfiguration und den jeweils geltenden Vorgaben – eine Reduktion von Netzentgelten zur Anwendung kommen. Die Reduktion kann bis zu 3,12 ct/kWh netto betragen; dies ist ein Höchstwert und kein Garantiewert. Netzentgelt-Reduktionen beruhen auf gesetzlichen/regulatorischen Bestimmungen und sind von der Energiegemeinschaft nicht zusicherbar. Bei Änderungen der Rechtslage, der Netzentgelte oder der Reduktionsmechanik kann sich der effektive Preis in den Folgejahren entsprechend ändern.
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Wir verbinden Erzeugung und Verbrauch in einer regionalen Energiegemeinschaft. Unternehmer:innen profitieren von planbaren Konditionen und von möglichen Netzgebührenreduktionen.
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