Der Fixpreis (netto) für „Gemein-schaftsstrom“ ergibt sich aus 11,41 ct/kWh Arbeitspreis (Tarifblatt) minus Netzgebührenreduktion bis max. 3,91 ct/kWh. Er gilt nur für zeitgleich erzeugte und dem Zählpunkt zugeteilte Mengen. Stand 01.01.2026 (NE7): derzeit 7,5 ct/kWh, sofern die volle Reduktion zur Anwendung kommt. Grundgebühr 0 €.
Durch die Abwicklung in einer regionalen EEG (insbesondere am selben Umspannwerk) kann – abhängig von Netzebene, Messkonfiguration und den jeweils geltenden Vorgaben – eine Reduktion von Netzentgelten zur Anwendung kommen. Die Reduktion kann bis zu 3,91 ct/kWh netto betragen; dies ist ein Höchstwert und kein Garantiewert. Netzentgelt-Reduktionen beruhen auf gesetzlichen/regulatorischen Bestimmungen und sind von der Energiegemeinschaft nicht zusicherbar. Bei Änderungen der Rechtslage, der Netzentgelte oder der Reduktionsmechanik kann sich der effektive Preis in den Folgejahren entsprechend ändern.
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