Häufige Fragen



Warum steht im Tarifblatt 11,41 ct/kWh, aber kommuniziert wird 7,5 ct/kWh?

Der Arbeitspreis gemäß Tarifblatt beträgt 11,41 ct/kWh netto. Für das Jahr der Vertragsunterfertigung ergibt sich – unter den aktuell gültigen Netzgebührenreduktionen (Stand 01.12.2025) – ein effektiver Fixpreis von derzeit 7,5 ct/kWh netto auf Netzebene 7, sofern eine Reduktion bis max. 3,91 ct/kWh zur Anwendung kommt. In den Folgejahren kann es aufgrund gesetzlicher Änderungen zu Anpassungen kommen; die Tarifblätter werden daher jährlich zu Beginn des 4. Quartals aktualisiert.


Sind die 7,5 ct/kWh brutto oder netto?

Netto. Alle Preisangaben verstehen sich netto (zzgl. USt).


Gibt es eine Grundgebühr?

Nein. Es fällt keine Grundgebühr an (0 €).


Gilt der Fixpreis für meinen gesamten Stromverbrauch?

Nein. Der Fixpreis gilt ausschließlich für den zugeteilten Gemeinschaftsstrom-Anteil. Nicht gedeckte Mengen werden als Reststrom weiterhin über Ihren bestehenden Stromlieferanten bezogen.


Was bedeutet „Reststrom“?

Reststrom sind jene Strommengen, die nicht zeitgleich als Gemeinschaftsstrom verfügbar sind. Diese Mengen werden automatisch über Ihren bestehenden Lieferanten bezogen – Ihre Versorgung ist jederzeit gesichert.


Muss ich meinen Stromlieferanten wechseln?

Nein. Die EEG ergänzt Ihren Liefervertrag für Restmengen, sie ersetzt ihn nicht. Details hängen von Ihrer bestehenden Lieferkonstellation ab.


Wie entsteht die Netzgebührenersparnis – und ist sie fix?

In einer regionalen EEG kann – je nach Netzgebiet, Netzebene, Messkonfiguration und geltenden Vorgaben – eine Reduktion von Netzentgelten möglich sein. Es handelt sich um einen „bis zu“-Wert (bis zu 3,91 ct/kWh netto) und ist kein Garantiewert. Die tatsächliche Ersparnis hängt vom Einzelfall ab.


Wie wird der Gemeinschaftsstrom zugeteilt?

Die Zuteilung erfolgt nach den Zuteilungsregeln/Teilnahmeparametern der Energiegemeinschaft auf Basis der vom Netzbetreiber bereitgestellten Messwerte.


Wie oft wird abgerechnet – und wie erhalte ich die Rechnung?

Monatlich. Sie erhalten eine Rechnung (netto + USt) mit den zugeteilten kWh Gemeinschaftsstrom, dem Fixpreis und den Summen.


Wie wird bezahlt?

Per SEPA-Lastschrift. Vor Teilnahme ist ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Bitte sorgen Sie für ausreichende Kontodeckung.


Welche Laufzeit gilt – und wie kann ich kündigen?

Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate. Eine ordentliche Kündigung ist schriftlich spätestens 1 Monat vor Ablauf möglich. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich die Teilnahme um weitere 12 Monate (Konditionen werden rechtzeitig - zu Beginn Q4 - bekanntgegeben).


Welche Unterlagen braucht ihr vor Teilnahme?

Für die Zählpunktprüfung benötigen wir jedenfalls Ihre Firmendaten, Rechnungsadresse und Zählpunktnummer(n). Zusätzlich ist vor Teilnahme ein Lastprofil zu übermitteln bzw. die Übermittlung zu ermöglichen.


Warum ist ein Lastprofil vor Teilnahme erforderlich?

Damit die technische und wirtschaftliche Abwickelbarkeit, die Zuteilungslogik und die Abrechnungsprozesse sauber eingerichtet werden können. Ohne Lastprofilübermittlung kann eine Teilnahme nicht erfolgen.


Können Unternehmen mehrere Zählpunkte einbringen?

Grundsätzlich ja, sofern diese im regionalen EEG-Gebiet liegen und organisatorisch/technisch abwickelbar sind.


Gibt es einen Einspeisetarif?

Auf der Website wird kein fixer Einspeisetarif ausgewiesen. Einspeisung (falls relevant) wird separat geregelt.


An wen kann ich mich wenden?

Energiebund Steiermark • office@energiebund-steiermark.at

 


Hinweis: Diese FAQ dient der Übersicht und ersetzt keine individuellen Vereinbarungen. Maßgeblich sind Teilnahmevereinbarung, Teilnahmebedingungen sowie die jeweils geltenden Vorgaben und Abrechnungsdaten des Netzbetreibers.